Nieder mit den Terroris…Mörde…Kinderschänd…äh…Uhrheberrechtsverletzern!
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen.
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Laut der Änderung der Rechtspolitiker sind bei dem einschränkenden Merkmal neben quantitativen aber auch qualitative Aspekte von Verstößen zu berücksichtigen. Für Urheberrechtsverletzungen im Internet bedeutet dies gemäß der Formulierungshilfe, dass die erforderliche Schwere der Tat etwa auch dann zu bejahen sei, “wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich” öffentlich zugänglich gemacht würden. Der Auskunftsanspruch, der europarechtlich nicht zwingend vorgegeben ist, könnte sich somit durchaus gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen richten.
Quelle: www.heise.de
Im weiteren Artikel steht noch, dass man den Vorschlag, die aus der (u.U. rechtswidrigen) Vorratsdatenspeicherung entstehenden Verbindungsdaten doch auch zu nutzen, nicht übernommen hat. Das ist aber wenig konsequent! Ich fordere einen zentralen Internetserve, über den alle Verbindungen der Bürger laufen! Dann kann man die Terroris… viel schneller fassen! Her damit! (aber natürlich nur für Einwohner ohne politisches Amt. Die sind schließlich Geheimnisträger und müssen unabhängig und uneingeschränkt arbeiten können)