Aus für Wahlmaschinen – vorerst

März 4th, 2009 by Thomas

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Wähler hätten nicht die abgegebenen Stimmen und die Auszählung kontrollieren können, argumentieren die Richter (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Das widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Die Bundestagswahl selbst bleibe aber gültig, es werde keine Neuwahl nötig, weil keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten vorlägen und deshalb der “Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung” überwiege.

Die Richter haben den Einsatz von Wahlmaschinen nicht grundsätzlich abgelehnt. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürger bei ihrer Stimmabgabe prüfen können, ob die Stimme vom Computer unverfälscht erfasst wurde. “Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl”, heißt es in dem Urteil.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Einsatz-von-Wahlmaschinen-bei-Bundestagswahl-war-verfassungswidrig-Update–/meldung/133855

Na immerhin gibt es noch ein Gremium in Deutschland, welches sich um das Grundgesetz schert. Den Damen und Herren in Berlin scheint das ja relativ egal zu sein. Schon toll, dass Karlsruhe ihnen immer wieder auf die Finger hauen muss. Aber anders scheint heutzutage keine Politik mehr möglich. Immer mal wieder ne neue Sau durchs Dorf treiben, ohne sich Gedanken zu machen. Karlsruhe wird die Grenzen dann schon setzen. Dass hierdurch die Grenzen immer weiter aufgeweicht werden ist dabei den Damen und Herren Grundgesetzangreifer nur recht.

Übrigens vermute ich stark, dass damit das Thema Wahlmaschinen längst nicht vom Tisch ist. Es gibt zwar nur Gegenargumente, aber ich denke, es wird nicht lange dauern, bis das Thema wieder auf dem Tisch liegt.

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