Nachdem in den letzten Tagen einige Provider sich freiwillig verpflichtet haben, die geheime Liste des BKA auf ihren DNS-Servern zu hinterlegen und Stoppschilder bei Aufruf dieser Seiten zu präsentieren, gibt es seit heute einen Gesetzentwurf, um das Ganze für alle geltend zu machen. Und was einem in diesem Zusammenhang berichtet wird, ruft bei mir größtmögliche Übelkeit hervor!
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betonte, dass das Gesetz bei der Frage der Technik der Sperren über die zunächst mit fünf Providern am Freitag abgeschlossenen Verträge hinausgehe. So werde nun “mindestens” eine Zugangserschwernis über das Domain Name System (DNS) vorgesehen. Generell sei der Entwurf aber “technikoffen” formuliert, sodass Provider auch zusätzliche Sperrmethoden einsetzen könnten. Zudem werde die Stopp-Seite zwingend für alle betroffenen Zugangsanbieter. Es bleibe ferner “als Option offen, dass eine Täterermittlung erfolgen kann”. So sei etwa “festzustellen, ob jemand wiederholt einschlägige Seiten aufzurufen versuche”. Damit könne sich ein “Puzzle” zusammensetzen.
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte, räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe. Verbindungsdaten und IP-Adressen seien zudem vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sodass ein Eingriff hier “nur auf Basis eines Gesetzes” erfolgen dürfe. Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, “in Echtzeit” direkt beim Provider auf die IP-Adressen der “Nutzer” des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzesentwurf-zu-Kinderporno-Sperren–/meldung/136556
Insbesondere den letzten Satz von Frau Zypries möge man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist de facto die Aufhebung der Unschuldsvermutung! Und das, wo ich noch nicht mal im Vorfeld wissen kann, welche Seiten im Internet überhaupt gesperrt sind. Denn die Liste ist ja geheim! Wenn selbst die Justizministerin der Meinung ist, dass man erstmal schuldig ist, bis die eigene Unschuld bewiesen ist, so läuft es in diesem Staat aber ganz falsch!
Ich möchte diesen Moment nutzen, um einen Nutzer des Heise-Forums zu zitieren: Der Blitz soll sie beim Scheißen treffen!
Fest steht: Gewählt wird garantiert keine dieser Parteien, die offenbar nur noch aus Grundgesetzgegnern bestehen. Aber leider gibt es noch zu viele Anhänger dieser Parteien. Aus welchem Grund auch immer…