Gesetzentwurf für Kinderpornosperren

Mittwoch, April 22nd, 2009

Nachdem in den letzten Tagen einige Provider sich freiwillig verpflichtet haben, die geheime Liste des BKA auf ihren DNS-Servern zu hinterlegen und Stoppschilder bei Aufruf dieser Seiten zu präsentieren, gibt es seit heute einen Gesetzentwurf, um das Ganze für alle geltend zu machen. Und was einem in diesem Zusammenhang berichtet wird, ruft bei mir größtmögliche Übelkeit hervor!

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betonte, dass das Gesetz bei der Frage der Technik der Sperren über die zunächst mit fünf Providern am Freitag abgeschlossenen Verträge hinausgehe. So werde nun “mindestens” eine Zugangserschwernis über das Domain Name System (DNS) vorgesehen. Generell sei der Entwurf aber “technikoffen” formuliert, sodass Provider auch zusätzliche Sperrmethoden einsetzen könnten. Zudem werde die Stopp-Seite zwingend für alle betroffenen Zugangsanbieter. Es bleibe ferner “als Option offen, dass eine Täterermittlung erfolgen kann”. So sei etwa “festzustellen, ob jemand wiederholt einschlägige Seiten aufzurufen versuche”. Damit könne sich ein “Puzzle” zusammensetzen.
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte, räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe. Verbindungsdaten und IP-Adressen seien zudem vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sodass ein Eingriff hier “nur auf Basis eines Gesetzes” erfolgen dürfe. Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, “in Echtzeit” direkt beim Provider auf die IP-Adressen der “Nutzer” des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzesentwurf-zu-Kinderporno-Sperren–/meldung/136556

Insbesondere den letzten Satz von Frau Zypries möge man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist de facto die Aufhebung der Unschuldsvermutung! Und das, wo ich noch nicht mal im Vorfeld wissen kann, welche Seiten im Internet überhaupt gesperrt sind. Denn die Liste ist ja geheim! Wenn selbst die Justizministerin der Meinung ist, dass man erstmal schuldig ist, bis die eigene Unschuld bewiesen ist, so läuft es in diesem Staat aber ganz falsch!

Ich möchte diesen Moment nutzen, um einen Nutzer des Heise-Forums zu zitieren: Der Blitz soll sie beim Scheißen treffen!

Fest steht: Gewählt wird garantiert keine dieser Parteien, die offenbar nur noch aus Grundgesetzgegnern bestehen. Aber leider gibt es noch zu viele Anhänger dieser Parteien. Aus welchem Grund auch immer…

Und weiter geht’s

Montag, April 20th, 2009

Der jüngste, heise online vorliegende Entwurf für eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten enthält im Vergleich zum vorherigen Arbeitsentwurf gravierende Änderungen. Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Sie dürfte bei Datenschützern für neuerlichen Unmut sorgen: Selbst auf dem stilisierten Stopp-Schild, welches das Bundesfamilienministerium bisher für die heftig umstrittene vertragliche Blockadelösung mit fünf Providern vorgesehen hat, ist bislang nachzulesen, dass vom federführenden Bundeskriminalamt (BKA) keine IP-Adressen oder andere Identifizierungsdaten aufbewahrt werden sollen.

Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument zudem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von “vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten”. Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, “deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen”. Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.

Quelle: www.heise.de

Internetzensur

Freitag, April 17th, 2009

“Kinderpornografie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera”, sagte von der Leyen, die die Verträge ausgehandelt hat. Die Opfer würden immer jünger und die Taten immer brutaler. Die CDU-Politikerin verwies darauf, dass andere Länder schon seit Jahren erfolgreich solche Seiten sperrten. BKA-Präsident Jörg Ziercke betonte, es sei ein wichtiges Signal, dass sich Deutschland diesem Verbund nun anschließe.
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Von der Leyen wies die Vorwürfe zurück, dass die Maßnahme wirkungslos sei, weil die Zugangssperren leicht umgangen werden könnten. 80 Prozent der Nutzer der entsprechenden Seiten seien “Gelegenheitsnutzer”, die sich durch die Sperren abschrecken ließen. Nur 15 bis 20 Prozent würden versuchen, auf anderen Wegen Zugang zu den Seiten zu finden, ergänzte BKA-Chef Jörg Ziercke. Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums könnten in Deutschland täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Seiten geblockt werden.

Quelle: www.tagesschau.de

Frau von der Leyen und Herr Ziercke sind entweder bis ins Mark verlogen oder absolut unfähig. Ich halte insbesondere Frau von der Leyen für eine Demagogin der schlimmeren Art (so es so etwas gibt). Ich unterstelle beiden, dass sie sehr genau wissen, dass derartige Sperren nichts nutzen. Sie wissen genau, dass die Konsumenten von Kinderpronographie (so es sie denn überhaupt in dem Ausmaß gibt, welches man uns weismachen will) sich nicht von so einer lächerlichen Maßnahme wie DNS-Sperren umgehen lassen. Das Schlimmste ist allerdings, dass sie genau wissen, dass durch diese Maßnahme nicht ein Kind weniger mißbraucht werden wird.

Denn mit nur ein wenig Menschenverstand ist offensichtlich, dass hier versucht wird, mit blindem Aktionismus die Zustimmung in der Bevölkerung für Zensurpolitik zu erschleichen. Eine nutzlose Maßnahme wird als großer Sieg gefeiert. Gleichzeitig öffnet man Tür und Tor für beliebige Zensuren. Denn niemand kennt die Liste, die das BKA erstellt. Somit ist es also ein leichtes, neben den “Abermillionen von KiPo-Seiten” (von denen ich in meiner langen Zeit im Internet noch nicht eine gesehen habe. Nicht mal zufällig. Und das, obwohl ich mich nicht immer im “sauberen” Netz bewegt habe), noch die ein oder andere Seite von Kritikern, Experten oder anderen lästigen Menschen und Organisationen zu sperren. Vielleicht nicht heute und auch nicht morgen, aber irgendwann wird das genutzt werden. Man braucht nur einmal in die dänische Liste (hier kein Link, denn wer weiß, ob ich sonst nicht auch bald verurteilt werde, weil ich Beihilfe zur Verbreitung von KiPo geleistet habe) schauen…

Sehr interessant hierzu ist auch ein Interview der Zeit.

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